Wie genau wird frau Vorständin? – Virtueller Workshop

Zu mehr „Frauen in Karriere“ gehört auch, mehr weibliche Talente in den Sparkassen für die Geschäftsleitungseignung nach § 25c KWG zu qualifizieren. Ohne diese Qualifikation öffnet sich nun mal kein Weg Richtung Vorstandsposition. Daher ist es uns ein Anliegen, über die entsprechenden Anforderungen der BaFin zu informieren, darüber Transparenz zu schaffen. Denn nur dann können passende Schritte eingeleitet oder an der ein oder anderen Stelle nachjustiert werden.

Um also die Eignung nach § 25c KWG zu erhalten,

❓ muss was genau von den Kanditat:innen sozusagen mitgebracht werden (Ausbildung, Studium, Lehrinstitut)?


❓ dauert die Qualifikationszeit wie lange? und


❓ sind welche einzelnen praktischen Erfahrungen in welchen Geschäftsbereichen notwendig?

Dies sind nur einige der Fragen, die unsere Kollegin, Silvia Wagner, Fachanwältin für Arbeitsrecht, den Personalleitenden, Gleichstellungsbeauftragten und potenziellen Anwärterinnen der rheinischen Sparkassen vor Kurzem in einem virtuellen Workshop beantwortet hat.

Spannend für uns ist nun die Frage, über welche #Erfolgsgeschichte(n) wir demnächst berichten dürfen.😎